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DOLMETSCHEN
 
 

 Dolmetschen - Leistungen und Preisliste


Warum hier?

Professionelle und individuelle Dolmetscherleistungen erleichtern Ihnen die Arbeit mit ausländischen Geschäftspartnern und viele Dinge im privaten Alltagsleben. Sie konzentrieren sich auf die Inhalte und nicht auf komplizierte Terminologie und Sprachprobleme. Mehr in den einzelnen Rubriken.

 

Verhandlungs- und Gesprächsdolmetschen

Beschreibung

geeignet für informelle Geschäftsverhandlungen, Behördenbesuche, Messeauftritte und Geschäftsreisen:
Es erfolgt eine mündliche Übertragung nach abgeschlossenen, kurzen Redeabschnitten, max. 8 min.

Verhandlungsdolmetschen

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Dolmetschen für Privatpersonen

Beschreibung

Dieses Angebot richtet sich an Privatpersonen (Touristen, Migranten), die Dolmetscherleistungen in folgenden Situationen benötigen: Behördenbesuch (z. B. Standesamt, Ausländerbehörde, Sozialamt), Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt, Umgang mit Sozialleistungsträgern (Krankenkasse, BfA/LVA), Banken, Versicherungen (zur Wahrnehmung grundsätzlicher Interessen, nicht jedoch im Anlagegeschäft).

Sie werden vom Dolmetscher bei den Behördenbesuchen begleitet, können sich ganz auf die Inhalte des Gesprächs konzentrieren und müssen sich gerade in diesen Bereichen mit komplizierter Fachsprache nicht um Sprachprobleme sorgen.

Dolmetschen für Privatpersonen

zuzüglich Nebenkosten, Mindestnutzung eine Stunde, danach Abrechnung nach angefangenen halben Stunden Einsatzzeit, Fahrt- und Wartezeit nach angefangenen Viertelstunden

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Konferenzdolmetschen simultan/konsekutiv/flüstersimultan

Beschreibung

geeignet für Konferenzen und anspruchsvolle Verhandlungen

Der Dolmetscher überträgt die Information mündlich und fast zeitgleich in einer Kabine mit entsprechender Übertragungstechnik oder durch Flüstern an einen der Beteiligten. Beim Konsekutivdolmetschen erfolgt die Verdolmetschung nach Vollendung eines Redeabschnitts, Maximallänge ca. 10 min.

Konferenzdolmetschen

zuzüglich Nebenkosten, Mindestnutzung bis 150 km Entfernung 2 Stunden, bis 300 km Entfernung Halbtagessatz, darüber Tagessatz, im Übrigen Abrechnung nach angefangenen halben Stunden

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Telefonkonferenzen

Beschreibung

Oftmals sind Telefonate im Geschäftsverkehr effektiver als langwieriger E-Mail- oder Schriftverkehr. Weiterhin sind sie eine Alternative zu aufwendigen Geschäftsreisen. Diese Leistung wird erbracht per Telefon-Dreierkonferenz oder über VOIP.


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Bezahlung
Zahlung in Bar oder per Überweisung. Eine übliche Zahlungsform ist die Banküberweisung, Zahlungsfrist ist netto 10 Tage. Die in unserem Angebot aufgeführten Preise werden auf dieser Grundlage berechnet.
Wir akzeptieren normalerweise keine Schecks, andernfalls wird für die Einlösung eine zusätzliche Gebühr von 50 EUR fällig.


Weitere mögliche Zahlungsmethode ist Paypal, schnell, kostenlos und sicher.

Allgemeine Bedingungen (Info)

 

Dolmetschen

 

 

Bei der Vergabe von Dolmetschaufträgen: Geben Sie bitte an, ob es sich um Verhandlungs­dolmetschen (Geschäfts­verhandlungen, Besprechungen im kleinen Kreis usw.) handelt.

 

Wird nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Dolmetscher rechtzeitig vor dem Beginn des Dolmetschens schriftliche Unterlagen für die Vorbereitung zur Verfügung zu stellen.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dolmetscher gute Arbeitsbedingungen zu sichern, beim Kabinendolmetschen insbesondere einwandfreie Hörbarkeit und genügend Arbeitsraum. Alle geschriebenen Texte, welche die Vortragenden lesen, müssen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

 

Jeder Dolmetschereinsatz erfolgt auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Dolmetscher. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Dolmetscher Leistungen zu verlangen, die über die vertraglich vereinbarte Tätigkeit hinausgehen (z.B. schriftliche Übersetzungen, Protokollführung bei Verhandlungen, Führungen, organisatorische Tätigkeiten u.ä.).

 

Die Dolmetscherleistung ist Gegenstand des Urheberrechts nach dem Urhebergesetz.

 

Bei Auslandseinsätzen hat der Auftraggeber dem Dolmetscher die gesetzlich festgelegten Verpflegungspauschalen zu gewähren. Der Auftraggeber hat dem Dolmetscher eine angemessene Pause zum ungestörten Einnehmen seiner Mahlzeit zu gewähren.

 

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 Stornierung

 

Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden.

 

Bei der Stornierung fest gebuchter Dolmetsch- und/oder Übersetzer berechnen wir bei Stornierung bis 5 Tage vor dem gebuchten Termin 50 % und bei Stornierung bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin 75 % Ausfallhonorar. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt müssen wir das vollständige Honorar in Rechnung stellen, da wir mit unseren Übersetzern/Dolmetschern gleichlautende Verträge abgeschlossen haben.

 

Rechte und Pflichten des Dolmetschers

 

Der Dolmetscher ist verpflichtet, sich angemessen und gemäß der Arbeit,  für die er bestellt wurde, zu kleiden.

 

Der Dolmetscher arbeitet nach geläufigen Bräuchen, seine Arbeit leistet er nach bestem Wissen und Gewissen.

 

Der Dolmetscher ist verpflichtet alle in einer nichtöffentlichen Verhandlung gehörten Informationen als streng vertraulich zu betrachten.

 

Wurde nichts anderes vereinbart, hat der Dolmetscher das Recht, eine Arbeit in unannehmbarer Umgebung aus physischen, psychischen oder moralisch-ethischen Gründen abzulehnen.

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Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE 223142495
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